INFORMATIONEN ZUR VOLLMACHT
Mert Altan Rechtsanwaltskanzlei und Mediation
Rufen Sie uns bitte für Informationen über die Vollmacht an.
Zu beachtende Punkte bei der Erstellung einer Vollmacht:
- Sie müssen beim Notar unbedingt einen Personalausweis oder Reisepass dabei haben.
- Für besondere Befugnisse bei Fällen wie Scheidung, erbliche Ablehnung, Anerkennung und Durchsetzung müssen diese in der Vollmacht vermerkt sein. Bei einer Vollmacht in Scheidungsfällen sind für die Vollmacht ihrer Vertretung zwei Fotos von der Person, die die Vollmacht erteilt, notwendig.
- Bei Vollmächten für Unternehmen, muss die Person, die eine Vollmacht erteilen will, beim Unternehmen dazu berechtigt sein und einen Berechtigungsschein mit Unterschriftenverzeichnis besitzen. Falls man außer der Anwaltskanzlei persönlich bevollmächtigt sein möchte muss der Ausdruck "im Namen der Gesellschaft und im eigenen Namen" vorhanden sein.
- Falls Sie Personen im Ausland bevollmächtigen wollen, können Sie dies anstelle bei Notaren auch bei Außenvertretungen der Republik Türkei durchführen lassen.